Was kostet das?

Was kostet das?

Eine Korrektur von geringfügigen Zahnfehlstellungen ist keine zahnmedizinisch notwendige Leistung und wird darum nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Je nach Vertragsart übernehmen einige private Krankenversicherungen einen Teilbetrag; Sie sollten in jedem Fall mit Ihrer Kasse sprechen, ob und in welcher Höhe Ihre Korrekturschiene bezuschusst wird.

Die Kosten richten sich nach Umfang der Korrektur. Für Sie erstellen wir gerne ein individuelles Angebot. Mit einer Korrektur gewinnt Ihr Lächeln nicht nur an Schönheit. Gerade Zähne können effektiver gepflegt werden, d.h. Sie vermeiden damit spätere Reparaturkosten.